In der UVP wird abgeklärt, ob geplante Bauten voraussichtlich die geltenden Umweltvorschriften einhalten. Form und Inhalt der UVP sind durch Bund und Kanton vorgeschrieben.
Wir erarbeiten qualitativ hochwertige, stufengerechte Umweltverträglichkeitsberichte in Zusammenarbeit mit weiteren Fachplanern und Spezialisten sowie involvierten von Bund und Kanton.
Referenzobjekte
Umweltverträglichkeitsprüfung Kiesgrube Chratzmatt, Landiswil
Bauherrschaft:
Fr. Blaser AG, Hasle-Rüegsau
Zeitraum:
2011 – 2015
Erbrachte Leistungen:
Arbeiten bzgl. UVP im Zusammenhang mit Überbauungsordnung